AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AP-FILM.de

  1. ALLGEMEINES

    1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge über Video/Fotoproduktionen zwischen Amato Prudente (im Folgenden; AP-FILM.de) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB´s abweichende Bedingungen enthalten.

    1. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn AP-FILM.de in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

    1. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen AP-FILM.de ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  1. VERTRAGSGEGENSTAND; URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

    1. Jeder AP-FILM.de gegenüber erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werkleistung. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von AP-FILM.de. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

    1. Alle Video- und Fotoproduktionsleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG.

    1. Das Rohfilmmaterial und das Produktionsergebnis dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AP-FILM.de weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den AP-FILM.de, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. der üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

    1. AP-FILM.de räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

    1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

    2. Sollte die vollständige Bezahlung der Vergütung oder sonstigen (im Umfang des Auftrags entstandenen) Spesen ausbleiben, ist jegliche Nutzung untersagt. Dies gilt auch für Dritte (Endkunde, Agentur, Dienstleister) die das Rohfilmmaterial /Produktionsergebnis verwerten oder nutzen wollen.
      AP-Film.de ist hierbei berechtigt einen zusätzlichen Schadensersatz von
      100% der ursprünglichen Vergütung zu beanspruchen.

    3. AP-FILM.de ist auf den Vervielfältigungsstücken und bei Veröffentlichungen (Öffentliche Vorführung, Websiten, Foren, etc.) als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt AP-FILM.de, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. der üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

    1. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

    1. Das Rohfilmmaterial und das Produktionsergebnis dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt AP-FILM.de, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. der üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

  1. VERGÜTUNG

    1. Das Rohfilmmaterial und das Produktionsergebnis bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

    1. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur das Rohfilmmaterial und das Produktionsergebnis geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

    1. Die die Durchführung der Filmarbeiten sowie den Schnitt am Rohfilmmaterial (Produktionsergebnis) und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die AP-FILM.de für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  1. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

    1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er AP-FILM.de hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

    1. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

    1. Bei Zahlungsverzug kann AP-FILM.de Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

  1. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung des Produktionsergebnisses werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

    1. AP-FILM.de ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem AP-FILM.de entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    1. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung AP-FILM.de abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, AP-FILM.de im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

    1. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    1. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  1. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

    1. An dem Rohfilmmaterial und dem Produktionsergebnis werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

    1. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien
      verbleiben im Eigentum von AP-FILM.de. AP-FILM.de ist nicht verpflichtet,
      Daten und Dateien (Rohdaten, Projektdaten, Aufnahmen usw.) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe,
      so ist dies gesondert zu vereinbaren und ggf. zu vergüten.

    1. Hat AP-FILM.de dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von AP-FILM.de geändert werden.

  1. HAFTUNG

    1. AP-FILM.de haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet AP-FILM.de auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

    1. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, tritt AP-FILM.de in diesen Fällen lediglich als Vermittler oder Vertreter des Auftraggebers auf.

    1. Mit der Freigabe des Produktionsergebnisses durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit des Produktionsergebnisses (Film und Bild).

    1. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenes Rohfilmmaterial und das Produktionsergebnis entfällt jede Haftung von AP-FILM.de.

    1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber AP-FILM.de geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

  1. GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGES UND VORLAGEN

    1. AP-FILM.de stellt die gesamte Produktion in Abstimmung mit dem Auftraggeber her. AP-FILM.de kann Subproduzenten/Produktionsdienstleister für die Produktionserstellung einschalten.

    1. AP-FILM.de übernimmt, nach vorheriger Absprache (Drehbuch, Storyboard, Briefing,…) die künstlerische und praktische Durchführung der Produktion. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung der Filmarbeiten sowie den Schnitt am Rohfilmmaterial (Produktionsergebnis). Der Auftraggeber übernimmt die organisatorische Durchführung der Produktion und stellt sicher, dass – soweit erforderlich – die Zustimmung der Teilnehmer am Drehort bzw auf der Veranstaltung vorliegt, dass diese während der Filmproduktionen/Veranstaltung gefilmt/fotografiert werden und dass Film- oder Fotoaufnahmen im Internet oder auf sonstigen Medien veröffentlicht werden können.

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Alle vom Auftraggeber gewünschten Inhalte (Drehbuch, Logos, Hintergrundmusik) müssen AP-FILM.de rechtzeitig, in gestalterisch verwertbarer und digitaler Form vorliegen.

      8.3.1 Vor den Dreharbeiten muss ein Briefing, Drehbuch oder Storyboard in schriftlicher oder mündlicher Form so vorliegen, dass der technischer/finanzielle Aufwand für AP-Film sowohl kalkulierbar als auch realisierbar ist.


8.3.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind Korrekturläufe nur für offensichtliche
Fehler im Produktionsergebnis vorgesehen.

8.3.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen am Inhalt so hat er bei zusätzlichem Aufwand die dadurch verursachten Mehrkosten zu t ragen bzw. kein Anspruch auf Reklamation am Gesamtwerk

8.3.4 Sollte kein/e Briefing/Absprache vorliegen, führt AP-FILM die Dreharbeiten basierend auf vorhandenem künstlerischen Wissen, im Interesse des Produktes, jedoch im eigenen Ermessen durch. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

    1. Für die Bereitstellung ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine eventuell vereinbarte Fertigstellungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung
      oben genannter Inhalte.

    1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, (Ausbleibende Bereitstellung von digitalen Inhalten, Missauchtung der vereinbarten Termine) so kann AP-FILM.de eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann AP-FILM.de auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

    1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller AP-FILM.de übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AP-FILM.de von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

    1. Der Auftraggeber ist für die an Verwertungsgesellschaften, insbesondere die GEMA, abzuführende Gebühren für die öffentliche Aufführung der für die Produktion verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke (Musikstücke etc.) verantwortlich. AP-FILM.de wird dem Auftraggeber zu diesem Zwecke eine vollständige, schriftliche Aufstellung aller urheberrechtlich geschützten Werke, die im Rahmen der Produktion verwendet wurden, übermitteln.

  1. VERTRAGSAUFLÖSUNG

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält AP-FILM.de die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB´s im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

    1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von AP-FILM.de.

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.